ADR-Vortragstagung zur Blauzungenkrankheit
Die traditionelle Vortragstagung am Tag nach der ADR-Delegiertenversammlung befasste sich in diesem Jahr ausschließlich mit dem Thema Blauzungenkrankheit. Als Referenten waren Dr. Mark Holsteg vom Tiergesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen, Dr. Hans-Joachim Bätza vom BMELV und Dr. Bernd Hoffmann vom Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, geladen.
Dr. Holsteg schilderte eingangs eindrucksvoll den klinischen Verlauf der Blauzungenkrankheit beim Rind, bevor er auf die wirtschaftlichen Schäden einging, die durch diese Seuche in Nordrhein-Westfalen entstanden sind. Insgesamt seien Anträge für über 5.000 entschädigungsfähige Rinder bei der Landestierseuchenkasse eingegangen. Die voraussichtlichen finanziellen Leistungen bezifferte er auf 7,5 Mio. Euro. Hinzu kämen Ausfälle in der Milchleistung, die bei 10 - 30 % je nach Herde anzusiedeln seien. Als Ursachen für die verminderte Milchleistung nannte er eine geringere Futteraufnahme oder einen Fehlstart in die Laktation sowie verlängerte Zwischenkalbezeiten. Zudem trügen Schmerzen und Lahmheiten zu einer verringerten Futteraufnahme und so zu einer verringerten Milchleistung bei. Hinzu kämen Kälberverluste durch embryonalen Tod oder Aborte. Nicht zu vernachlässigen seien ferner erhöhte Zellzahlen; außerdem werde über verminderte Non-Return-Raten berichtet. Auf die Zucht könnten auch durch Schädigung generativer Gewebe bei Deck- oder Besamungsbullen erhebliche Probleme zukommen. Als von Belang für eine Impfstrategie nannte Holsteg, dass
· Zuchtrinder älter als 20 Monate zu einem Anteil von 65-85 % durchseucht seien
· Kälber unter sechs Monaten über kolostralen Antikörperschutz verfügten und
· besamungsfähige Rinder, die voraussichtlich im Herbst kalben werden, zu 50 % ungeschützt seien.
Dr. Hans-Jürgen Bätza berichtete über rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Unter anderem wies er darauf hin, dass für die Impfung gegen Blauzungenkrankheit nur inaktivierte Impfstoffe verwendet werden dürften. Außerdem beinhalte die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchfüh-rungsverordnung die Befugnis der zuständige Behörden, eine Impfung anzuordnen, sowie eine Auskunftspflicht des Tierhalters über durchgeführte Impfungen gegenüber den zuständigen Behörden.
In seinem Vortrag über die Impfung gegen das Blauzungenvirus aus veterinärmedizinischer Sicht erläuterte Dr. Hoffmann zunächst die die Diagnostikverfahren zur Detektion von BTV-Antigenen und BTV-Antikörpern. Schließlich ging er detailliert auf die Impfung gegen das Blauzungenvirus ein. Der Referent wies auf eine Feldstudie hin, die das Friedrich-Loeffler-Institut in Mecklenburg-Vorpommern durchführt. Damit soll die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe überprüft werden. Auf zwei Schaf- und einem Rinderbetrieb würden 300 Tiere pro Impfstoff und Tierart der drei Anbieter, die einen Zuschlag von Deutschland bekommen hätten, geimpft und anschließend untersucht.
Als Ziele der Studie nannte Hoffmann:
· aussagekräftige Daten zur Unschädlichkeit bei Schaf und Rind
· Daten zur Wirksamkeit der Applikation unter Feldbedingungen
· Entscheidungshilfe beim Impfstoffeinsatz bei der nationalen Zulassung und bei der Entschädigungsbewertung.
Schließlich ging Hoffmann noch auf die Untersuchung von Sperma auf das Blauzungenvirus mittels PCR ein. Eine solche Methode sei im Prinzip möglich. Allerdings müsse diese Methode – um in der EU-Gesetzgebung für den Handel akzeptiert zu werden - vom internationalen Tiergesundheitsamt (OIE) anerkannt werden.
Stellvertretend für Dr. Fröhlich, Hessen, berichtete Dr. Bätza über die Bereitstellung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit. Eingangs verwies er auf § 2 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes, nach dem weite Bereiche der Anwendung von Impfungen den zuständigen Landesbehörden obliegen. Mitte Dezember 2007 habe man sich in Deutschland darauf geeinigt, die Bestellung von Impfstoffen unter der Federführung des Landes Hessen durchzuführen. Zugleich habe man sich auf Grundzüge des Vergabeverfahrens und auf eine solidarische Verteilung der zu erwartenden knappen Impfstoffmenge geeinigt. Mitte Januar sei die Ausschreibung veröffentlicht worden. Bei der Eröffnung der Angebote Anfang März habe ergeben, dass die Angebotsbedingungen von drei Herstellern akzeptiert wurden. Ende März – und somit etwa zeitgleich mit Beginn des Feldversuchs in Mecklenburg-Vorpommern, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Impfstoffe validiert werden sollen – seien die Zuschlagserklärung und der Vertragsabschluss über insgesamt etwa 20 Mio. Impfdosen für Rinder und etwa 3,6 Mio. Impfdosen für Schafe und Ziegen für einen Gesamtwert von etwa 17 Mio. Euro erfolgt.
Die ADR-Jahrestagung 2008 fand am 2./3. April in Oberhof/Thüringen statt.