Patent zur Verwendung von Testtags-Ergebnissen in Europa endgültig aufgehoben
Das Patent zum „Verwaltungsverfahren von Rinderherden“, oft auch als Testtagsmodell-Patent bezeichnet, bleibt in Europa unwirksam. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2007 in München den Einspruch der „Cornell Research Foundation“ gegen die Entscheidung des Patentamtes aus dem Jahre 2005 zurückgewiesen, so dass das Patent insgesamt aufgehoben bleibt. Zum Anhörungstermin in München waren Experten aus Deutschland, Finnland und den Niederlanden geladen. Außerdem war Dr. Reents, Verden als Präsident von INTERBULL anwesend.
Insbesondere konnte die Beschwerdeabteilung im Patent keine Erfindung erkennen, die über das bekannte Wissen zur Verwendung von Testtags-Ergebnissen aus der Milchleistungsprüfung hinausgeht. Da es keine technische Neuerung beinhaltetet und mathematische Modelle in Europa nicht patentierbar sind, bleibt es bei der ursprünglichen Ablehnung.
Der Einspruch der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR), der zugleich im Namen der europäischen Mitgliedsorganisationen von ICAR erfolgte, war damit letztlich erfolgreich. Die ADR wurde bei der Sitzung am 19. Juni 2007 durch Dr. Wachenfeld aus der Patentkanzlei „Vossius & Partner“ in München vertreten. Die Auswertung der Literatur wurde in internationaler Zusammenarbeit durch Dr. Averdunk koordiniert, der von Kollegen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Grub unterstützt wurde. Aus der Tatsache, dass das Patent 1994 beantragt wurde, 2002 vom EPA erteilt wurde und jetzt endgültig abgelehnt wurde, wird ersichtlich, mit welchen Zeiträumen in derartigen Verfahren zu rechnen ist.
Den deutschen Rinderhaltern sind durch die Ablehnung des Patents jährliche Lizenzgebühren in Höhe eines fünf- bis sechsstelligen Euro-Betrages erspart geblieben. Damit gibt es jetzt keinerlei Beschränkungen mehr, die Testags-Ergebnisse für die Zuchtwertschätzung, für Fütterungsempfehlungen oder das Herdenmanagement zu verwenden